top of page
AutorenbildImmogration Corp. Michael Jähne

Maximalaufenthalt als Tourist in Panama: 3 Monate

Es war die TOP Meldung in deutschsprachigen Social Media Gruppen im September diesen Jahres: "Rückkehr zum 6 monatigen Touristenvisum! … Touristen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dürfen ab sofort wieder 6 Monate in Panama bleiben . …"

Eine bestimmte Anwaltskanzlei hatte dies in ihrem deutschsprachigen Newsletter so geschrieben, und die Nachricht wurde dann wie ein Lauffeuer weiterverbreitet.


Panama Tourist auswandern Immogration Visa

Grundlage der Interpretation bildete "Resolución 41029 vom 19.08.2024" mit dem kurzen Paragraf: "DEJAR SIN EFECTO la Resolution No. 22068 del 01 de Septiembre de 2021". Auf Deutsch: Die Resolution 22068 vom 1. September 2021 wird hiermit aufgehoben.


Leider hat sich diese Interpretation als falsch herausgestellt. Weil nichts dergleichen in den panamaischen Medien zu finden war, hatten wir zunächst unseren Spezialanwalt für Migration angefragt. Die Antwort war ein klares Nein. Wir beschlossen daher, diese Meldung nicht in unseren Oktober-Newsletter zu übernehmen. Kunden, welchen dieser Punkt für die Planung ihrer Rückreise wichtig war, haben wir geraten bei der panamaischen Botschaft in Deutschland nachzufragen, da in Panama selbst tatsächlich keine Bestätigung für die Gesetzes-Auslegung der eingangs erwähnten Kanzlei zu finden war. Leider ergaben auch die mehrfachen Rückfragen bei der Botschaft keine Bestätigung.


Nun kam der erste Fall. Ein Schweizer, am 1. September in Panama eingereist, kontaktierte uns Anfang Dezember, um einen Antrag zur Erlangung der Residencia (Aufenthaltsgenehmigung) zu stellen. Seinen Schweizer Strafregisterauszug hatte er bei sich. Wir bereiteten also alles vor und trafen uns zwei Tage später bei unserem Partneranwalt. Dieser wies sofort darauf hin, dass die Maximalaufenthaltsdauer als Tourist von 3 Monaten überschritten wäre und daher eine Strafgebühr erhoben wird und er erst dann die Registrierung in der Migrationsbehörde vornehmen kann. Ehrlich gesagt, auch jetzt hatte ich noch einen Funken Resthoffnung, denn die 6 Monate aus den Telegrammgruppen waren irgendwie ins Hirn gebrannt. Aber gegen 14 Uhr dann per WhatsApp der Beweis: Eine Quittung über die Multa (Strafe) wegen Überschreitens der maximalen Aufenthaltsdauer (siehe Foto).


Panama auswandern Maximalaufenthalt Strafe


Hier nun die rechtlichen Erklärungen dazu:


In Gesetzesform gibt es die Sonderregelung von touristischen Aufenthalten bis 6 Monaten nur für Bürger der USA und Kanada, und dies auch erst seit dem 10. September 2021 (Erklärung dazu weiter unten). Für Europäer verkündete der damalige Präsident Martinelli dies in einer Rede im Kongresszentrum Atlapa und seitdem war es gelebte Praxis bzw. es gab ein internes Memo der Migrationsbehörde von 2010, aber niemals ein publiziertes Gesetz.


Die ausländerkritische Regierung Cortizo verfügte mit Resolution 22068 vom 1.9.2021, dass der Maximalaufenthalt von Touristen 3 Monate beträgt und verwies dabei auf die bestehenden Gesetze aus dem Jahr 2008 welche nichts anderes sagen. Eigentliches Anliegen dieser Resolución war jedoch, den Begriff “Tourist” enger zu fassen (Hotelbuchung oder Einladung seitens eines Panamaers oder Residenten) und strenge Regeln für den Einladenden festzulegen.


Nun also, 3 Jahre später, unterschreibt der neue Direktor der Migrationsbehorde am 19.8.2024 die Resolution 41029 und hebt damit die Resolution 22068 vom 1. September 2021 auf.


Der juristische Laie könnte nun also schlussfolgern, dass damit der praktizierte Zustand vor dem 01.09.2021 wiederhergestellt wurde. ABER: Wie sämtliche panamaischen Gesetze und Durchführungsbestimmungen immer mit “Erwägungen” beginnen und mit der Nennung der "Gesetzesgrundlage" enden, ist dies auch der Fall bei der neuesten Resolution 41029 vom 19.08.2024. Man erwähnt also in den Erwägungen, dass die Gesetze aus dem Jahr 2008 bereits alles Notwendige regeln, sei es der Maximalaufenthalt als Tourist (3 Monate - Artikel 16 Decreto Ley No 3 de 2008), oder die Voraussetzungen die ein Tourist erfüllen muss, um ins Land Panama einreisen zu können. Zum Schluss werden als “Gesetzliche Grundlagen noch einmal die 3 Gesetzestexte aus 2008 und 2009 erwähnt. Es gibt also keinen einzigen Verweis auf Gesetzestexte, welche den Maximalaufenthalt von bestimmten Touristen auf 6 Monate erweitern. Tatsachlich existierten bis zum 1. September 2021, also dem Datum der jetzt für ungültig erklärten Resolution, keine solchen Gesetze.


Warum können dann Staatsbürger der USA und Kanada 6 Monate als Tourist in Panama bleiben?

Nun, offensichtlich waren dies die einzigen beiden Länder, welche damals im Jahr 2021 intervenierten, als am 1. September die Resolution 22068 den Begriff des Touristen strenger definierte und die seit 2008 geltende Maximalaufenthaltsdauer von 3 Monaten als allgemein gültig definierte. Nur 10 Tage später, nämlich am 10. September 2021, wurde die Resolution No 22706 unterzeichnet, welche nur für Bürger der USA und Kanada gilt. In dieser wird auf die abweichende Rechtspraxis gemäß "internem Memo der Migrationsbehörde vom 26. April 2010" Bezug genommen, welche entgegen dem Gesetz aus 2008 den touristischen Aufenthalt für Bürger bestimmter Länder auf 180 Tage erweiterte. Da die USA und Kanada, Panamaern den Aufenthalt bis zu 6 Monaten erlauben, wird unter Hinweis auf Reziprozität eine Gleichbehandlung beschlossen. Der einzige Paragraf dieser Resolution verfügt also für Bürger der beiden Länder 180 Tage Maximalaufenthalt. Diese Resolution wurde NACH der jetzt für nichtig erklärten Resolution 22068 vom 1.9.2021 erlassen und ist weiterhin gültig.



Die Zeitachse

  • 2008-2009 Grundlagengesetz über Migration, Residenciaprogramme. Maximalaufenthalt für Touristen 3 Monate


  • 2010 internes Memo aufgrund Rede von Martinelli, jedoch KEINE Gesetzeskraft: 180 Tage für Bürger bestimmter Länder wurde gelebte Praxis


  • 1.9.2021 Resolución 22068 mit Verweis auf Grundlagengesetz aus 2008, 3 Monate Maximalaufenthalt für Touristen, weitere Bestimmungen


  • 10.9.2021 Resolución 22706, gesetzliche Ausnahmeregelung nur für Bürger der USA und Kanada: 180 Tage


  • 19.08.2024 Resolución 41029, Aufhebung der Resolución 22068 vom 1.9.2021 mit Verweis auf bestehende Grundlagengesetze aus 2008-2009 welche auch den Maximalaufenthalt für Touristen regeln. Die danach verabschiedete Resolution 22706 wurde nicht aufgehoben und ist daher gültig (Sonderregelung USA und Kanada)



Was heisst das nun für diejenigen, welche sich auf die Verbreitung der Nachricht des Kanzlei-Newsletters verlassen haben?

Ist in den meisten Fällen ist das kein Beinbruch. Kurz vor deiner Ausreise aus Panama (z.B. nach 5 Monaten) zahlst du die Strafgebühr von derzeit $50 pro Person und angefangenen Monat und musst dann entweder innerhalb von 7 Tagen das Land verlassen oder deinen Residenciaantrag einreichen. Daher diese Gebühr erst dann zahlen, wenn du tatsächlich entweder ausreist oder bereit für den Residenciaantrag bist. Natürlich gibt es keine Garantie, dass die Strafe nicht mal irgendwann erhöht wird. Momentan ist das jedoch der “Tarif”. Du kannst auch vor Ablauf der 3 Monate in ein Nachbarland reisen und nach 2 Wochen wieder einreisen. Allerdings sollte dies nicht mehrfach wiederholt werden, siehe diesen Blogartikel hier.



Fragen zum Erhalt der unbeschränkten Aufenthaltsgenehmigung für Panama? IMMOGRATION CORP. berät und assistiert die folgenden Programme:

Pensionärsprogramm, Friendly Nation alle Varianten, Golden Visa, Programm für Italiener, Familienzusammenführung.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

WIR FREUEN UNS AUF IHRE KONTAKTAUFNAHME

(+507) 6474-3700

IMMOGRATION CORP.
Hi-TECH PLAZA OBARRIO, PANAMACITY

REPUBLIC PANAMA

Immogration Kontakt Telegram
Immogration Kontakt Facebook
Immogration Kontakt Instagram

PANAMA INSIDER

UNSER DEUTSCHSPRACHIGER NEWSLETTER LIEFERT ALLE 1-2 MONATE NEUESTE INFOS ZU PANAMA

 

Immogration Logo IM weiss Bild

IMMOGRATION - IHR VERTRAUENSTEAM

SEIT 2018 DEUTSCH-SCHWEIZER ZUVERLÄSSIGKEIT UND TRANSPARENZ. FÜR DEN STRESSFREIEN NEUSTART IN PANAMA. FÜR IHR IMMOBILIEN-INVESTMENT. FÜR IHREN RECHTSSICHEREN PLAN B PANAMA.

IMMOBILIENMAKLER-LIZENZ: PJ-1425-22

REPRESENTANTE LEGAL: LIC. MAYLIN GARIBALDO (PANAMAISCHE ANWALTSLIZENZ)

Panama ACOBIR Immogration Michael Jähne

MITGLIED IM PANAMAISCHEN

IMMOBILIENMAKLERVERBAND

©IMMOGRATION CORP. 2024 All Rights Reserved

bottom of page